Mehr als zwei Jahrzehnte nach dem tragischen Tod von Dimebag Darrell sorgt sein musikalisches Vermächtnis erneut für Schlagzeilen. Der langjährige Rechtsstreit zwischen dem Nachlass des legendären Pantera-Gitarristen und Dean Guitars geht in die nächste Runde.
Nachdem ein US-Gericht kürzlich zugunsten von Dean Guitars entschieden hatte, meldete sich nun Dimebags Nachlass mit einem deutlichen Statement zu Wort. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen die berühmten Gitarrenmodelle „Razorback“ und „Stealth“, die heute untrennbar mit dem Namen Dimebag Darrell verbunden sind.
DER STREIT UM DIE LEGENDÄREN GITARREN
Dimebag entwickelte die Razorback- und Stealth-Modelle gemeinsam mit Dean Guitars auf Basis der bekannten ML-Gitarrenform. Über die Jahre wurden beide Modelle zu absoluten Kultinstrumenten der Metal-Szene.
Rita Haney, langjährige Lebensgefährtin von Dimebag Darrell und Verwalterin seines Nachlasses, vertritt jedoch die Auffassung, dass die Designs geistiges Eigentum des Gitarristen seien und nicht Dean Guitars gehören.
Ein Gericht entschied Anfang Mai jedoch, dass die Mehrheit der Ansprüche des Nachlasses abgewiesen wird und Dean Guitars die Rechte an den Modellen behalten darf.
DIMEBAGS NACHLASS GIBT NICHT AUF
Mit einem neuen Statement macht der Nachlass deutlich, dass man die Entscheidung nicht akzeptieren will.
Nach Ansicht von „In Dime We Trust“ widerspricht das Urteil dem Vertrag, den Darrell Abbott im Jahr 2004 kurz vor seinem Tod mit Dean Guitars unterzeichnet hatte.
Besonders brisant: Laut Nachlass soll in diesem Vertrag ausdrücklich festgehalten worden sein, dass Dean Guitars keine Eigentumsrechte an den Designs der Razorback- und Stealth-Gitarren erwerben würde und die Produktion nach Vertragsende einstellen müsse.
Zusätzlich verweist der Nachlass auf eine Geheimhaltungsvereinbarung aus demselben Jahr, in der der damalige Dean-CEO Elliott Rubinson die Entwürfe angeblich eindeutig Dimebag Darrell zuschrieb.
BERUFUNG ANGEKÜNDIGT
Der Rechtsstreit ist damit noch lange nicht beendet. Der Nachlass kündigte bereits an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Darüber hinaus sollen weitere Ansprüche verfolgt werden, darunter die Nutzung von Dimebags Namen, seines Abbildes sowie des berühmten „Dean From Hell“-Gitarrendesigns.
EIN KAMPF UM EIN VERMÄCHTNIS
Für viele Metal-Fans geht es hier um weit mehr als nur Gitarrenmodelle oder Markenrechte. Dimebag Darrell gilt bis heute als einer der wichtigsten und einflussreichsten Gitarristen der Metal-Geschichte. Seine Arbeit mit Pantera prägte Generationen von Musikern und Fans weltweit.
Die Razorback und die Stealth sind längst mehr als Instrumente geworden – sie sind ein Teil seines Vermächtnisses.
Wie dieser Rechtsstreit letztlich ausgehen wird, bleibt offen. Sicher ist jedoch, dass die Diskussion um Dimebags Erbe und seine legendären Gitarren noch lange nicht beendet ist.
Metalheads World wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
METALHEADS WORLD MEINT:
Als langjähriger Fan von Dimebag Darrell kann ich beide Seiten verstehen. Juristisch hat Dean Guitars zunächst einen wichtigen Sieg errungen. Emotional sehen viele Fans die Sache jedoch anders. Für Millionen Metalheads auf der ganzen Welt werden die Razorback und die Stealth immer Dimebags Gitarren bleiben – unabhängig davon, wem die Markenrechte letztlich zugesprochen werden. Seine Riffs, sein Sound und sein Einfluss auf den Metal sind ohnehin unbezahlbar.